Sie stellen Einbauküche – Mieter bittet Sie zur Kasse?!
Stellen Sie sich vor, Sie vermieten eine relativ günstige Wohnung. Um diese auch in wirtschaftlich schwierigen Corona-Zeiten etwas attraktiver zu machen, lassen Sie zudem eine Einbauküche montieren. Doch nach einiger Zeit geht ein Gerät kaputt – und nun verlangt der Mieter von Ihnen, dass Sie dieses ersetzen. Bei einem Kühlschrank, Herd oder einer Spülmaschine kann das schon ordentlich ins Geld gehen. Allerdings können Sie dieses Szenario vermeiden!
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied bereits 2017 in einem solchen Fall (Urteil vom 14. November 2017, Az. 18 C 182/17). Hier waren bei den Wohnungsmietern Kühlschrank und Geschirrspülmaschine gleichzeitig kaputt gegangen. Sie beanstandeten dies bei der Vermieterin und forderten Reparatur oder Ersatz der defekten Geräte.
Die Vermieterin lehnte dies ab, woraufhin die Mieter vor Gericht zogen. Denn: Sie hatte den Mietern die Küche laut Vertrag nicht „vermietet“, sondern lediglich „zur Nutzung überlassen“.
Das Ergebnis des Streits:
Das Amtsgericht gab der Vermieterin recht. Denn eine Nutzungsüberlassung ist nicht das gleiche wie eine Vermietung. Dadurch entstünde der Vermieterin auch keine Reparaturpflicht. Diesen Sachverhalt – und dass dadurch keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten entstehen – müssen Sie jedoch im Mietvertrag ausdrücklich festhalten!
Vorsicht: Das Gericht merkte ausdrücklich an, dass im Normalfall Mieter davon ausgehen dürfen, dass eine in der Wohnung vorhandene Küche auch Teil der Mietsache ist. Maßgeblich ist aber der Wortlaut im Mietvertrag – so er denn vorhanden ist!
Eine kleine Einschränkung gibt es: Ihre Mieter haben dann einen Beseitigungsanspruch. Sie müssen also defekte Geräte auf Wunsch entsorgen, damit sie ersetzt werden können. Solche vom Mieter angeschafften Neugeräte gehören dann aber diesem.
Wenn Sie die Einbauküche auf diese Weise „verleihen“, so steht Ihnen dafür kein Entgelt zu. Auch bei der Mieterhöhung dürfen Sie diese dann nicht mit einrechnen. Allerdings kann es sich, gerade bei kleineren Wohnungen, dennoch auszahlen.
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