Sie sind gefragt! Online-WEG-Versammlung?
Die WEG-Reform ist jetzt beschlossene Sache! Doch die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Den neuen Anforderungen, die uns seit März dieses Jahres in Atem halten, wird es noch nicht gerecht. Oder auch nur in vollem Umfang dem digitalen Zeitalter… In unserer Umfrage geht es um die Möglichkeit der digitalen WEG-Versammlung. Was halten Sie davon?
- 24 (1) WEG legt fest: „die Versammlung der Wohnungseigentümer [ist] mindestens einmal im Jahr einzuberufen“. Für viele Eigentümer ist das traditionell ein schwieriges Thema, denn Sie wohnen nicht vor Ort oder sind beruflich stark eingespannt. Corona verschärft das Problem zusätzlich. Doch hier werden die wichtigsten Themen der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen. Das will so mancher natürlich nicht verpassen, geht es doch um das eigene Vermögen.
Digitale Versammlung?
Rein digitale Veranstaltungen oder Mischformen sind derzeit rechtlich noch unzulässig – es sei denn, die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung der WEG erlaubt dies ausdrücklich. Aber auch das ist wiederum für viele Eigentümer sehr problematisch. Gerade ältere Menschen haben oft gar nicht das Knowhow oder die digitale Infrastruktur, um an einer digitalen Versammlung teilzunehmen.
Hier geht’s direkt zur Umfrage…
Welche Alternativen gibt es in der Coronakrise?
- Zunächst einmal sind Verwalter bis Ende 2021 von der Einberufungspflicht der WEG-Versammlung entbunden. Dadurch entsteht jedoch leicht ein Beschlussstau, neue Wirtschaftspläne können nicht beschlossen werden. Und was passiert, wenn der Verwalter etwa sein Geschäft aufgibt oder in Ruhestand geht?
- Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftspläne, Verwalterbestellungen etc. können auch per Umlaufbeschluss genehmigt werden. Das geschieht dann per Post. Leider setzt es „Allstimmigkeit“ voraus – jedes einzelne WEG-Mitglied müsste abstimmen! Bei größeren WEGs ist das logistisch kaum möglich.
- Auch „Vertreterversammlungen“ sind möglich, in denen die WEG-Mitglieder Vertreter etwa aus dem Verwaltungsbeirat bestimmen, die dann für sie erscheinen. So ist die Personenzahl auf ein Minimum beschränkt. Bearbeitet werden können dann aber nur Themen, die eindeutig geklärt sind. Und: Solche Versammlungen bedürfen einer erstklassigen Vorbereitung. Alle nötigen Dokumente müssen vorab eingesehen werden, eventuelle Fragen im Vorfeld mit dem Verwalter geklärt etc. In der Versammlung kann an den schriftlichen Beschlussanträgen nichts mehr geändert werden, die Tagesordnung auch nicht erweitert.
Wie stehen Sie zu diesem Thema? Sollten Online-Versammlungen generell erlaubt werden? Wir würden uns freuen, wenn Sie sich eine Minute Zeit für unsere Umfrage nehmen würden!
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