Bis 10% Mietminderung für undichte Duschkabine und Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer
Wenn in einer Mietwohnung eine Duschkabine undicht ist und große Wassermengen austreten, ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt. Eine Beschädigung einer Schlafzimmerwand rechtfertigt eine Mietminderung in Höhe von 5 % der Bruttomiete. Dies stellte das Amtsgericht Stuttgart im Februar 2020 klar.
Der Fall
Ein Vermieter und sein Mieter stritten sich über die Rechtmäßigkeit einer Mietminderung. Der Mieter hatte seine Mietzahlungen um 10 % gemindert, da die Duschkabine undicht war und viel Wasser auf den Boden des Badezimmers gelangte. Zudem befand sich in der Wand im Schlafzimmer eine ca. zwei DIN A4-Seiten große Beschädigung aus der Putz bröckelte. Hierfür minderte der Mieter die Miete um 5 %. Der Vermieter war der Ansicht, dass die Mietminderung rechtswidrig war und kündigte das Mietverhältnis wegen der Mietrückstände. Da der Mieter den Mietrückstand nicht ausglich und die Wohnung nicht räumte, reichte der Vermieter Klage ein.
Die Entscheidung vor Gericht
Ohne Erfolg! Das AG Stuttgart entschied zu Gunsten des Mieters, dass die Mietminderung rechtmäßig war. Der Vermieter hatte somit keinen Anspruch auf Nachzahlung und Räumung und Herausgabe der Mietwohnung. Die Undichtigkeit der
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