Erbschaftssteuer – ein Riesenthema bei Immobilienvermögen

Die Erbschaftssteuer ist ein Thema, das leider immer aktuell ist und mit dem sich jeder Mensch frühzeitig beschäftigen sollte – gerade, wenn Immobilienvermögen vorhanden ist! Dabei ist es egal, ob Sie 25 sind, 40 oder 70. Der Grund: Falsch geplant, kostet eine Erbschaft die Hinterbliebenen leider sehr viel Geld. Aber frühzeitig angegangen, können Sie noch viele Möglichkeiten ausschöpfen. Weitere Tipps dafür geben wir Ihnen heute.
Heute erklären wir Ihnen genau, wie Sie mit den Steuerfreibeträgen sparen können.
„Eigenbedarf“ ist auch beim Vererben ein Schlagwort!
Wenn Sie von Ihren Eltern erben oder Ihre Kinder von Ihnen, stellt sich zunächst die Frage, ob die Immobilie selbst genutzt wurde. Dann ist generell keine Steuer fällig. Daran ist aber eine Reihe von Bedingungen geknüpft:
- Wer die Immobilie vererbt, muss sie selbst bewohnt haben
- Die Wohnfläche beträgt weniger als 200 m² (sonst wird die Mehrfläche versteuert)
- Die Erben müssen mindestens zehn Jahre die Immobilie bewohnen (einzige Ausnahme: Umzug in ein Pflegeheim nötig)
- Zweitwohnsitz oder Anmeldung der geerbten Immobilie als Ferienwohnung schützt NICHT vor Erbschaftssteuer
Andernfalls schützen nur die Steuerfreibeträge vor dem Fiskus. Das bedeutet aber auch: Erben Sie eine sehr hochwertige selbstgenutzte Immobilie, kann es Sinn machen, in diese umzuziehen und stattdessen das eigene Haus zu verkaufen!
Möglichkeit für langfristige Planung: Schenkung mit Nießbrauchrecht
Zwar müssen Kinder, deren Eltern ihnen zu Lebzeiten eine Immobilie schenken, in gleicher Höhe Schenkungssteuer zahlen, wie sonst die Erbschaftssteuer wäre. Dabei sollten die Eltern jedoch ohnehin am besten ein lebenslanges Nießbrauchrecht eintragen lassen. Das sichert nicht nur Ihr Dach über dem Kopf, sondern senkt auch für Ihre Erben die Steuerlast. Der Wert dieses lebenslangen Wohnrechts richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete in Verbindung mit der statistischen Lebenserwartung nach Geburtsjahr.
Im Notfall: Wer die Erbschaftssteuer nicht stemmen kann
Wenn Sie erben und die Steuer nicht sofort begleichen können, müssen Sie die Immobilie nicht sofort verkaufen. Denn für diesen Fall gibt es eine Sonderregelung: Würde die Steuerzahlung den Verkauf der Immobilie nötig machen, haben Sie das Recht, die Steuer in Raten auf zehn Jahre verteilt abzuzahlen – ohne Zinsen und Säumniszuschläge. Ob bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt, entscheidet das Finanzamt.
Der Gang zur Bank
Wenn das Finanzamt keine Ratenzahlung gewährt, bleibt noch die Möglichkeit einer Hypothek. Gerade bei den aktuellen Immobilienpreisen und Niedrigzinsen lohnt sich dieser Weg. Besonders wenn Sie nicht planen, selbst einzuziehen, können Sie dann die Raten mit einer Vermietung refinanzieren. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn die geerbte Immobilie nicht bereits hohe Lasten mit sich bringt. Denn dann ist die Finanzierung oft deutlich teurer.
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