Betriebskosten: Vermieter müssen Einsicht in Zahlungsbelege gewähren

Hinsichtlich einer Betriebskostenabrechnung haben Mieter auch das Recht neben Rechnungen, die Vorlage von Zahlungsbelegen zu verlangen. Denn neben Rechnungen sind auch Zahlungsbelege für den Nachweis der Zahlungen durch den Vermieter wichtig. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Dezember 20202 klar.
Der Fall
Die Einsicht in Zahlungsbelege ist deshalb für Mieter so wichtig, da sie nur so prüfen können, ob ihr Vermieter die Rechnungen in der ausgewiesenen Höhe beglichen hat. Ansonsten hätten Vermieter die Möglichkeit Kürzungen oder Preisnachlässe zu verschleiern. Durch die Einsicht in Belege können auch mögliche Versehen bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung aufgedeckt werden.
Urteilsbegründung
Der BGH hat mit dieser Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Berlin zu Gunsten eines Mieters bestätigt. Der Mieter hatte eine Nachforderung von Betriebskosten seines Vermieters für das Jahr 2013 von mehr als 1.000 € verweigert. Der Vermieter hatte es abgelehnt, dem Mieter die geforderten Zahlungsbelege vorzulegen (BGH, Urteil v. 09.12.20, Az. VIII ZR 118/19).
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