Machen Sie niemals diesen Fehler beim Immobilienkauf!
Sie möchten eine Anlage-Immobilie kaufen? Alles richtig gemacht! Doch hier sollten Sie ein BFH-Urteil von 2020 kennen, das Ihnen erhebliche Steuervorteile bescheren kann – wenn Sie den Kaufvertrag richtig aufsetzen lassen!
Für uns Immobilieninvestoren ist die Steuerersparnis eine der wichtigsten Stellschrauben, mit der wir unsere Rendite steigern oder verspielen. Das beginnt schon, bevor wir Eigentümer sind – nämlich mit dem Kaufvertragsentwurf!
Warum ist das so?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, können Sie (bis auf Sonderfälle) 2% des Gebäudewerts über 50 Jahre hinweg als Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen. Das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, nutzt sich jedoch nicht ab – Grund und Boden bleibt Grund und Boden. Deshalb dürfen Sie seinen Wert auch nicht von Ihrer Steuer abziehen.
Nun stellt sich natürlich die Frage: Wie viel ist das Gebäude wert und wie viel das Grundstück? Und genau hier gab es in der Vergangenheit häufig Probleme. Warum, erfahren Sie gleich. Doch zunächst ein konkreter Tipp für Sie:
Teilen Sie schon im Kaufvertrag den Wert des Gebäudes und des Grundstücks realistisch, aber vorteilhaft auf.
Früher war es so, dass das Finanzamt oft seine eigene Berechnungsmethoden heranzog und damit die Kalkulation der Investoren durcheinanderwarf.
Doch im letzten Jahr gab es hierzu ein wegweisendes BFH-Urteil (Urteil vom 21.07.2020, Az. IX R 26/19). Hier bestimmte der Bundesfinanzhof, dass die Finanzämter sich an die kaufvertragliche Aufteilung zu halten habe, sofern diese realistisch bzw. angemessen ist.
Vorsicht dennoch bei zu starker Gewichtung des Gebäudes
Natürlich ist die Versuchung groß, den steuerlich wirksamen Teil des Kaufpreises als möglich hoch anzusetzen. Dennoch sollten Sie es hier nicht übertreiben. Sonst besteht die Gefahr, dass das Finanzamt doch tätig wird und einen öffentlichen Gutachter bestellt. Kommt dieser dann zu einem weniger positiven Ergebnis als Ihr Kaufvertrag, so haben Sie zusätzlich auch noch Gerichts- und Gutachterkosten zu tragen.
Auf jeden Fall gibt Ihnen dieses Urteil aber die Möglichkeit, Ihr Recht zu sichern und individuellen Aspekten an Ihrer Immobilie gerecht zu werden!
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