Mieterhöhung zugestimmt? Gültig trotz falscher Wohnfläche!
Immer wieder kommt es vor, dass Mieter neue Gerichtsurteile lesen und sich unvermittelt Recht verschaffen möchten. Doch nicht immer haben Sie als Vermieter das Nachsehen, wenn nachträglich Einspruch eingelegt wird!
Der Fall
So entschied der BGH im Fall eines Vermieters aus Dresden, bei dem es genau darum ging (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2019, Az. VIII ZR 234/18). Hier hatte nämlich der Mieter von 2007 bis 2013 vier Mieterhöhungen zugestimmt. Doch dann, 2013, fiel plötzlich auf, dass die Wohnung in der Realität kleiner war als angegeben. Und so hatte der Vermieter auch den Mieterhöhungen eine zu große Wohnfläche zugrunde gelegt. Darüber waren sich zuvor weder der Mieter noch der Vermieter im Klaren gewesen.
Nun wusste der Mieter also Bescheid – und ergriff Maßnahmen. Er verlangte über 6.000 Euro der „zu viel gezahlten“ Miete seit 2007 zurück. Dies lehnten die Vermieter ab und der Mieter zog vor Gericht.
Die Vorinstanzen
Das Amtsgericht wies die Klage des Mieters zunächst ab. Doch in der Revision gab das Landgericht ihr statt. Es befand, dass dem Mieter eine Vertragsanpassung auf die tatsächliche Wohnfläche sowie eine Rückzahlung der Miete zustünde. Eine weitere Revision endete vor dem Bundesgerichtshof.
Die Entscheidung des BGH
Verlangt ein Vermieter eine höhere Miete und der Mieter stimmt zu, so bleibt die vereinbarte Mieterhöhung selbst dann bestehen, wenn sich später herausstellt, dass die Angabe der Wohnfläche fehlerhaft war. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Auch könne der Mieter keine Vertragsanpassung nach § 313 BGB verlangen. Denn: Dies sei zwar grundsätzlich möglich bei einem Irrtum über die Wohnfläche. Jedoch im vorliegenden Fall lag die vereinbarte Miete immer noch, auch unter Berücksichtigung der wahren Wohnfläche, unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Somit musste der Vermieter auch den Vertrag nicht anpassen. Denn die Vermieter hätten „auch bei Beachtung der wahren Wohnfläche einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung“ gehabt.
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