Mieter haben bei Verkauf der Mieträume Anspruch auf Weitergabe der Mietkaution
Wenn ein Mieter eine Barkaution an den Vermieter entrichtet hat, kann er bei Verkauf der Mieträume Weitergabe an den Käufer verlangen. Gemäß § 566a Satz 2 BGB haben Mieter ein berechtigtes Interesse, den Anspruch auf Weitergabe gegen den früheren Vermieter durchsetzen zu können. Dies stellte das Landgericht Duisburg im April 2021 klar.
Der Fall
Ein Mieter hatte seinen früheren Vermieter verklagt, nachdem dieser die Mietwohnung verkauft hatte. Der Mieter hatte zu Beginn des Mietverhältnisses eine Barkaution an den früheren Vermieter geleistet und wollte nun, dass das Kautionsguthaben an den Käufer weitergegeben wird. Der frühere Vermieter war der Ansicht, dass dem Mieter ein Anspruch auf Weitergabe der Kaution unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zusteht. Lediglich der Käufer habe gegen ihn, den früheren Vermieter, einen Anspruch auf Weitergabe der Kaution.
Die Entscheidung des Gerichts
Das LG Duisburg entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Mieters Der frühere Vermieter war zur Weitergabe der Kaution an den Käufer der Mietwohnung verpflichtet. Nach Übergang des Eigentums an der Mietwohnung und Eintritt des Käufers in das Mietverhältnis, konnte der Mieter die Weitergabe der Kaution im eigenen Namen gegen den früheren Vermieter geltend machen. Dieser konnte sich nicht darauf berufen, dass der Anspruch nur dem Käufer der Mietwohnung zustünde. Dieser Anspruch eines Mieters ergibt sich bereits aus der hinsichtlich der Kaution getroffenen Sicherungsvereinbarung. Unabhängig von § 566a Satz 2 BGB ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mieter die Weitergabe einer Kaution von seinem früheren Vermieter an einen neuen Eigentümer der Mieträume verlangen kann. Wenn nämlich der frühere Vermieter die Kaution nicht an einen Erwerber weitergibt, besteht die Gefahr, dass der Erwerber bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht zur Rückzahlung der Kaution in der Lage ist. Die Rechtsposition eines Mieters wäre also gefährdet, wenn die Kaution nicht vom früheren Vermieter weitergegeben wird (LG Duisburg, Urteil v. 12.04.21, Az. 13 S 106/20).
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