Hochwasser und Überschwemmung: Wann und wie Versicherungen für Schäden an Grundstück und Haus haften
Unwetter und Hochwasser verursachen immer häufiger Millionenschäden. Viele Hauseigentümer meinen irrtümlich, gegen Hochwasserschäden versichert zu sein; sind es aber tatsächlich nicht. Denn nur ca. 40 Prozent der deutschen Haushalte sind gegen Hochwasser versichert. Hier erfahren Sie welche Schäden von den Versicherungen an Haus und Grundstück reguliert werden.
Eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung deckt Hochwasserschäden in der Regel nicht ab. Dafür muss eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die nur als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung oder als eigene Versicherung angeboten wird. Eine Elementarversicherung deckt Elementarschäden, wie beispielsweise Schäden durch Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch oder Starkregen ab. Versichert sind dann Schäden am Haus und an allen Teilen, die damit fest verbunden sind.
Werden bei einem Hochwasser oder einer Überschwemmung Möbel oder anderes Inventar geschädigt, sind solche Schäden nur durch eine Hausratversicherung gedeckt. Als Vermieter sind Sie hierfür nicht zuständig; Ihre Mieter sind hierfür selbst verantwortlich. Auch beim Abschluss einer Hausratversicherung können Elementarschäden mit abgedeckt werden. In den Geschäftsbedingungen der Versicherungen wird hierfür immer häufiger der Begriff „Naturgefahren“ gewählt.
Aber Achtung: Mit Elementarschäden oder Naturgefahren sind nicht immer die gleichen Risiken gemeint. Eine Überschwemmung kann beispielsweise unterschiedlich definiert werden. Hauseigentümer sollten sich die Versicherungsbedingungen daher genau durchlesen, um sich über den Inhalt ihrer sicher zu sein; über das was tatsächlich versichert ist. Achten Sie beispielsweise darauf, dass ein sogenannter Rückstau durch die Abflussrohre durch Ihre Versicherung erfasst wird. Dies ist in Versicherungsbedingungen oft nicht vorgesehen.
Beachten Sie auch die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, insbesondere bei einer Elementarschadenversicherung; diese kann durchaus in die Tausende gehen. Auch kann in einer Versicherung gegen Hochwasserschäden eine Wartefrist vereinbart sein, um bezüglich hochwassergefährdeten Gebieten kurzfristige Abschlüsse von Versicherungsverträgen zu verhindern.
Achtung: Ist im Versicherungsvertrag eine „Überschwemmung von Grund und Boden“ abgesichert, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Grundstück trocken bleibt und lediglich der Keller mit Wasser voll läuft (OLG Köln, Urteil v. 09.04.13, Az. 9 U 198/12).
Diese sollten Sie als Versicherungsnehmer im Fall eines Schadens beachten:
- Schadensminderungspflicht – Sie müssen den Schaden so gering wie möglich zu halten;
- Schäden sollten Sie durch Fotos gut zu dokumentieren;
- Beschädigte Gegenstände, Möbel etc. sollten Sie zur Sichtung durch die Versicherung aufbewahren;
- Beachten Sie die im Versicherungsvertrag genannte evtl. kurze Frist für Ihre Schadensmeldung.
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