3 Tipps für mehr Mieteinnahmen (2/2)
In vielen deutschen Metropolen können die Mieten nicht mehr mit den Kaufpreisen mithalten, hier und da stagnieren sie sogar jetzt. Doch für uns Investoren ist es unerlässlich, trotzdem noch Gewinn zu machen. Denn Geld drauflegen, das können wir uns bei aller Liebe nicht leisten. Wir haben deshalb heute drei konkrete Tipps für mehr Mieteinnahmen.
Betim letzten Mal ging es um die Vermietung mit Einbauküche und es gab zwei Ideen für alternative Vermietung. Heute lesen Sie eine weitere Idee zur alternativen Vermietung und eine dritte Möglichkeit für mehr Mieteinnahmen.
Hier noch eine alternative Vermietungsform:
- Seit Corona ist die Kurzzeit-Vermietung etwas in Verruf geraten – doch es gab und gibt jede Menge privater Vermieter, die damit bis auf einige Pausen sehr gute Geschäfte machen. Doch hier sollten Sie sich auf jeden Fall überlegen, ob Sie eine Putzfrau möchten und ob diese dann Ihren Mehrgewinn zunichte macht. Dabei ist der Aufwand in Urlaubsregionen aufgrund längerer Verweildauer der Gäste etwas geringer, ebenso wie bei der Vermietung an Monteure. In Städten mit Messe- und Stadttourismus hingegen ist der Aufwand höher, weil Sie ja trotzdem nach jedem Besucher reinigen müssen, auch wenn diese nur eine oder zwei Nächte bleiben.
Dies sind die wichtigsten Konzepte, die von Vermietern alternativ genutzt werden – die wenigsten Investoren bauen aber ihr ganzes Portfolio darauf auf.
3. Eine Mieterhöhung
Es klingt wie die einfachste Variante, um zu mehr Mieteinnahmen zu gelangen – dabei ist das Ganze natürlich nicht ganz so einfach, da mittlerweile stark reglementiert. Und zusätzlich trauen sich viele Vermieter auch nicht, Ihr Recht wirklich regelmäßig durchzusetzen. Und was ist Ihr Recht? Hier noch einmal zur Erinnerung, was Sie dabei alles beachten müssen:
- Sie dürfen die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug und dann alle 15 Monate erhöhen
- Es gibt eine Kappungsgrenze von 20 % Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren
- Sie dürfen die Miete in der Regel nur auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben
- Sie müssen die Mieterhöhung schriftlich ankündigen
Natürlich können Sie Ihre Wohnung auch von vorneherein mit Staffel- oder Indexmiete vermieten, so dass sie sich automatisch einmal im Jahr erhöht, bzw. an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Doch damit verbauen Sie sich dann die Möglichkeit der regulären Mieterhöhung. Selbst eine Mo0dernisierungsmieterhöhung ist damit ausgeschlossen. Und: Eine Indexmiete kann nach oben, aber auch nach unten gehen!
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