Mieter dürfen Ladestation nicht selbst installieren
Mieter dürfen ihren gesetzlichen Anspruch auf eine private Ladestation (Wallbox) nicht mit einem beliebigen Anbieter selbst umsetzen. Das hat das Amtsgericht München im September 2021 zu Gunsten eines Vermieters entschieden. Der Vermieter wollte vermeiden, dass das Stromnetz durch die Ladestationen mehrerer Mieter überlastet wird. Mietern können aus diesem Grund auch höhere Kosten zugemutet werden.
Im vom AG München entschiedenen Rechtsstreit handelte es sich um eine Wohnanlage mit einer Tiefgarage mit knapp 200 Stellplätzen. Die verfügbaren Hausanschlüsse konnten aber lediglich fünf bis zehn Ladestellen mit Strom versorgen. 27 Mieter wollten jedoch eine private Ladestation. Der durch das Urteil betroffene Mieter wollte selbst eine Installationsfirma mit dem Anschluss einer Ladestation für einen Plugin-Hybrid-Pkw beauftragen. Es sollte über den privaten Zähler des Mieters abgerechnet werden. Kosten: 1.600 bis 1.700 €.
Der Vermieter wollte jedoch eine umfassende Ladevorrichtung installieren. Kosten: 1.499 € zzgl. Nutzungspauschale von 45 € monatlich. Die geplante Installation des Mieters wäre mit geringeren monatlichen Kosten verbunden. Der Vermieter wendete jedoch ein, dass bei Installation von mehreren Ladestationen durch einzelne Mieter das Stromnetz der Wohnanlage überlastet würde und ein Zusammenbruch der Stromversorgung drohte.
Da ein Sachverständiger die Darstellung des Vermieters bestätigte, entschied das AG München den Rechtsstreit zu Gunsten des Vermieters. Denn das Gericht hielt es nicht für angemessen, einzelnen Mietern eine private Lösung auf Kosten anderer Mieter zu erlauben. Die Gefahr einer Überlastung des Stromnetzes bei Installation der Ladestationen einzelner Mieter würde dazu führen, dass anderen Mietern eine Ladestation verweigert werden müsste (AG München, Urteil v. 01.09.21, Az. 416 C 6002/21).
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