Graffiti – wer trägt die Kosten und wie vermeide ich es?
Kaum etwas ist für Immobilienbesitzer so ärgerlich wie Schmierereien am Gebäude. Denn die sinnlose Zerstörung verschandelt das gesamte Auftreten Ihres Investments – und sie zieht Nachahmer an! Deshalb sollte sie möglichst schnell entfernt werden. Und das kann teuer werden…
Gestern ging es um Vorbeugungsmaßnahmen gegen Graffiti. Aber passiert es doch, dann entstehen Kosten – und wer trägt diese?
Die Kosten einer Graffiti-Beseitigung
Sofern Ihre Fassade nicht mit einem Anti-Graffiti-Anstrich versehen ist, muss nun also eine Fachforma mit der Beseitigung helfen. Die Kosten dafür sind sehr unterschiedlich und hängen nicht nur von Größe und Ort der Graffitis ab. Diese sind auch unterschiedlich schwer zu entfernen je nach Untergrund – Naturstein, Klinker, Beton, Putz oder gar Holz. In der Regel liegt der Preis zwischen 20 und 100 €/m².
Dazu kommen noch Folgekosten durch Fassadenschäden, etwa vom Hochdruckreinigen. Oft entstehen auch an der gereinigten Stelle helle Flecken, weshalb dann die gesamte Fassade gereinigt werden muss und u.U. einen neuen Anstrich benötigt. So sind Sie mit den Kosten schnell im vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Allein in Berlin werden jährlich 15 – 20 Millionen Euro in Graffiti-Reinigung gesteckt.
Wer zahlt die Graffiti-Entfernung?
Zunächst einmal wären natürlich die Verursacher des Schadens zuständig. Doch diese können in der Regel nicht ermittelt und somit auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Für viele Eigentümer führt der erste Weg dann zur Gebäudeversicherung – doch diese zahlt für Sachbeschädigung dieser Art oft gar nicht. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Manche Versicherungen beinhalten den Schutz, andere haben einen Extra-Zusatz für Vandalismus-Schutz.
Zahlt die Versicherung nicht, so ist die Versuchung hoch, Ihre Mieter mit ins Boot zu holen. Doch auch auf diese können Sie die Kosten nicht umlegen. Leider sind am Ende Sie selbst, bzw. Ihre Eigentümergemeinschaft, für die Entfernung und deren Kosten zuständig.
Auf jeden Fall sollten Sie den Schaden sofort dokumentieren, bei der Polizei anzeigen und auch Ihre Wohngebäude-Versicherung informieren.
Dürfen Mieter bei Schmierereien die Miete mindern?
Tatsächlich können Mieter – besonders Gewerbemieter – unter Umständen einen Mietmangel geltend machen und damit die Miete mindern. Es hängt aber vom Zustand des Gebäudes bei Einzug ab – und auch von dem allgemeinen Bild im Viertel. Zwar müsste hier im Einzelfall geprüft werden – doch sind generell alle Gebäude im Viertel beschmiert und ist ihr Mieter auch schon so eingezogen, kann er eher nicht die Miete mindern – es sei denn, über Nacht wurde sein gesamtes Fenster besprüht o.Ä.
Tipp: Einige Gemeinden unterstützen Immobilieneigentümer bei der Entfernung von Graffiti – das sollten Sie vorab unbedingt prüfen!
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