Können Sie einen Beitrag zur Straßensanierung steuerlich absetzen?
So wenig Geld viele Kommunen nach Corona auch in ihren Kassen haben – manchmal ist es unvermeidlich, Straßen zu erneuern. Umso lieber holen sie sich das Geld von den Anwohnern wieder. Dann flattert Ihnen schnell ein Bescheid über vierstellige Kosten ins Haus. Doch können Sie diese steuerlich geltend machen?
Leider ist die Antwort auf diese Frage nicht ganz so einfach. Wenn Sie auch selbst in Ihrer Immobilie wohnen (etwa in einer Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses), bliebe Ihnen zumindest für Ihren Anteil einmal der Weg über die Absetzung als haushaltsnahe Handwerkerleistung. Das Problem dabei ist zunächst, dass die meisten Gemeinden nicht aufschlüsseln zwischen Material- und Handwerkerkosten. Denn nur letztere dürften Sie theoretisch überhaupt steuerlich geltend machen. In der Praxis urteilten die Gerichte dazu aber unterschiedlich.
Der Bundesfinanzhof beendete die Diskussionen schließlich und entschied: Straßenbaubeiträge zählen nicht zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen. Denn „die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird“, so der BFH (Urteil v. 28.04.2020, Az. VI R 50/17). Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen Sie dennoch absetzen können:
• bei Modernisierungsmaßnahmen bereits vorhandener Straßen und Wege
• bei einem räumlichen Bezug zum Haushalt (z.B. Zuwegung zum Grundstück)
• Bei einer Aufteilung in Arbeits- und Materialkosten
Dies alles kann sehr kompliziert werden und in einigen Ländern wurde wegen der hohen Belastung privater Haushalte der Straßenbau-Beitrag schon abgeschafft.
Vermieter haben bessere Karten
Für Ihre Anlage-Immobilie sieht es allerdings deutlich besser aus. Sie können die Beiträge in der Steuererklärung bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend machen. Dadurch haben Sie hohe Steuervorteile. Allerdings haben Sie beim Straßenbau-Beitrag auch wenig Gestaltungsmöglichkeiten – er fällt an, wenn er eben anfällt. Darum sollten Sie in solchen Jahren überlegen, ob Sie andere Investitionen nicht eventuell auf das nächste Jahr verschieben.
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