Vermieten Sie mit Einbauküche? Achten Sie auf dieses Detail!
Bei den aktuellen Immobilienpreisen suchen viele Investoren nach Möglichkeiten, die Miete zu maximieren. Eine davon ist es, zusätzlich eine Einbauküche zu vermieten. Doch leider kann das schnell zum Rendite-Grab werden. Denn je nach Art der Nutzungsüberlassung müssen Sie defekte Geräte ersetzen – und das kann etwa bei einem modernen Kühlschrank direkt vierstellige Kosten verursachen.
Eine wichtige Unterscheidung gleich zu Beginn: Es ist ein Unterschied, ob Sie die Küche vermieten oder lediglich zur Nutzung überlassen. Entscheidend ist dann der Wortlaut im Mietvertrag, wie ein Fall als Berlin zeigt. Da hatte sich ein Wohnungsmieter beschwert, weil in seiner Küche gleichzeitig Kühlschrank und Spülmaschine defekt waren. Er forderte von der Vermieterin eine Reparatur oder einen Austausch dieser teuren Geräte.
Mietvertrag regelt die Nutzungsüberlassung
Die Vermieterin lehnte aber ab mit der Begründung, es handle sich um eine reine Nutzungsüberlassung. Und im Mietvertrag war auch wörtlich festgehalten, dass die Einbauküche den Mietern „zur Nutzung überlassen“ wird und dass dafür keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht seitens der Vermieterin besteht.
Gericht gibt Vermieterin Recht
Die Mieter akzeptierten dies nicht und zogen vor Gericht. Doch dort gab man der Vermieterin Recht. Nutzungsüberlassung ist nicht gleich Vermietung, entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Urteil v. 14.11.2017, Az. 18 C 182/17). Wird die Küche explizit vermietet, schulden Sie Ihren Mietern eine Reparatur oder einen Austausch defekter Geräte – nicht aber bei der bloßen Überlassung. Der Wortlaut im Mietvertrag ist hier maßgeblich. Normalerweise dürfen Mieter nämlich sehr wohl davon ausgehen, dass eine in der Wohnung bestehende Einbauküche mitvermietet und damit Teil der Mietsache ist. Hier aber sah der Mietvertrag eben ausdrücklich etwas anderes vor.
Um eine Sache müssen Sie sich ggf. allerdings trotzdem kümmern: nämlich um die Beseitigung defekter Geräte. Denn nur dann hat der Mieter ja Platz, um neue Geräte einbauen zu lassen.
Fazit: Bei einer bloßen Überlassung haben Sie vielleicht keine direkte Rendite aus der Einbauküche – wohl kann diese aber ein Argument für potenzielle Mieter sein und eventuell auch etwas mehr Wohnungsmiete erlauben. Sie sollten jedoch ganz genau auf den Wortlaut im Mietvertrag achten. Denn 1000 € für neue Geräte kosten Sie unter Umständen die Rendite der gesamten Wohnung für eine längere Zeit.
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