Mietpreisbremse – nutzen Sie den Sonderfall nach Modernisierung

Wussten Sie, dass umfassend modernisierte Wohnungen nicht der Mietpreisbremse unterliegen, wenn Sie Ihren neuen Mietern vorher Auskunft über die Modernisierung geben? Diese Gelegenheit sollten Sie sich nicht entgehen lassen.
Zur Zeit ist es wieder etwas leichter, an Handwerker und Material zu kommen. Angesichts der steigenden Zinsen wurde so manches Bauprojekt eingestampft. Wenn Sie das jetzt nutzen und in einer Stadt mit Mietpreisbremse vermieten, sollten Sie aufpassen: Denn nach einer tiefergehenden Modernisierung greift diese in der Regel nicht mehr.
Mitteilung nicht versäumen
In Städten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings sieht das Gesetz einige Fälle vor, in denen Sie auch höhere Mieten verlangen dürfen – etwa nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f Satz 2 BGB). Nur müssen Sie das Modernisierungsvorhaben Ihren neuen/künftigen Mietern mitteilen. Versäumen Sie dies, müssen Sie es erst nachholen und können dann erst 2 Jahre später die höhere Miete verlangen.
In welcher Form mitteilen?
Wie bzw. welchem Umfang die Mitteilung zu erfolgen hat, dazu veröffentlichte nun der BGH ein Grundsatzurteil. Und zwar gilt es nach der Modernisierung lediglich, darauf hinzuweisen, dass diese stattgefunden hat, und die Miete nun nicht der Mietpreisbremse unterliegt. Weitergehender Angaben zu deren Art und Umfang bedarf es nicht, damit ist Ihre Auskunftspflicht erfüllt – so der BGH (Urteil v. 18.5.2022, VIII ZR 9/22).
Übrigens: Nach der Gesetzesbegründung gilt eine Wohnung dann als „umfassend“ modernisiert, wenn sie nach Abschluss der Arbeiten mit einem Neubau vergleichbar erscheint.
Fazit: Wenn Sie Ihre Immobilie in vielen Bereichen modernisieren, müssen Sie bei einer Neuvermietung in der Regel auf keine Mietpreisbremse Rücksicht nehmen. Sehr wichtig ist aber, dass Sie den neuen Mietern zumindest sehr allgemein gehalten mitteilen, dass die Modernisierung stattgefunden hat und die Mietpreisbremse aushebelt.
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