Vermieter wegen Abriss eines denkmalgeschützten Wohnhauses zu hoher Geldstrafe verurteilt
Für den illegalen Abriss eines denkmalgeschützten Wohnhauses (Münchner Uhrmacherhäusl) wurde der Eigentümer und Vermieter wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 530 €, insgesamt also 132.500 €, verurteilt.
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Das AG München sah es als erwiesen an, dass der Eigentümer und Vermieter einen Bauunternehmer beauftragt hatte, das zwischen 1840 und 1845 erbaute Wohngebäude mit einem Bagger so zu beschädigen, dass es abgerissen werden konnte. Zuvor soll der Vermieter erfolglos versucht haben, den Mieter der denkmalgeschützten Immobilie loszuwerden, indem das Wasser abdrehte, die Stromzufuhr unterbrach und die Haustür ausgehängte. Auch Dachziegel soll der Vermieter entfernt haben, um eine Undichtigkeit des Dachs gegen Regen und Feuchtigkeit herbeizuführen. Der Vermieter wollte die Immobilie ursprünglich sanieren und dann selbst nutzen; er hatte seine Pläne jedoch ohne Berücksichtigung des Mieters gemacht. Der Bauunternehmer wurde wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 40 € verurteilt (AG München, Urteil v. 29.07.22, Az. 852 Cs 253 Js 200922/17).
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