Materialengpässe und Preiserhöhung am Bau – wer zahlt?
Es ist kein Geheimnis, dass der Wohnungsbau kaum noch bezahlbar ist. Neubauwohnungen kosten, je nach Region, teilweise so viel mehr als Bestand, dass ein lukratives Investment nicht mehr möglich ist. Viele Bauherren stornieren bereits – doch wer trägt in solchen Fällen die Kosten? Aufgrund der Komplexität haben wir diesem Thema in der aktuellen Woche 3 Ausgaben gewidmet.
Von einer „Stornierungswelle beim Wohnungsbau“ spricht das Münchner Ifo-Institut. Die explodierenden Baukosten, gestiegenen Zinsen und schlechteren Förderungen stellten mehr und mehr Projekte in Frage.
Material-Engpässe gehen leicht zurück
Noch sind die Auftragsbücher gut gefüllt, doch für das kommende halbe Jahr befürchteten sehr viele Unternehmen Umsatzrückgänge. Schon jetzt sind 11,5 % aller Unternehmen von Stornierungen betroffen. Vor der Corona-Krise waren es rund 5 %, selbst im Frühjahr 2020 nur etwa 7 %. Und das, obwohl sich die Lieferengpässe für Material nun nach und nach entspannen: Im Mai klagten 56,6 % der Bauunternehmen über Material-Knappheit – der höchste Wert seit Beginn der Erhebung 1991. Im Juli meldeten „nur“ noch 45,6 % Lieferprobleme, insbesondere von Stahl.
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Wer zahlt bei Stornierung?
Wenn Sie als Bauherr angesichts dieser hohen Kosten nun stornieren wollen – wer zahlt dann? Eine „Stornierung“ in diesem Sinne ist eigentlich nicht möglich. Rechtlich korrekt wäre es eine Kündigung des Bauvertrags. Sind Sie noch in der Verhandlungsphase, haben Sie Glück: Niemand kann Sie zwingen, den Vertrag abzuschließen. Es können höchstens vorvertragliche Pflichten Sie zukommen. Den tatsächlichen Bauvertrag können Sie jederzeit kündigen. Doch dem Bauunternehmen steht dann trotzdem seine vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch das, was er aufgrund der Beendigung des Vertrages gespart hat, anrechnen lassen. Dafür sieht der Gesetzgeber hier 5 % für die nicht mehr erbrachten Teile der Leistung vor.
Beim nächsten Mal erfahren Sie, wann Sie den Bauvertrag ansonsten noch kündigen können – und wann Sie sogar nachzahlen müssen.
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