Energiekrise – Gaspreiserhöhung trotz vertraglicher Preisgarantie – geht das?
Wenn Sie Ihre Wohnanlage mit Gas beheizen, werden Sie die Entwicklung der Gaspreise sicher gespannt beobachten und sich fragen, mit welchen Erhöhungen Sie und Ihre Miteigentümer rechnen müssen. Vielleicht haben Sie aber auch einen Vertrag mit einer Preisgarantie mit Ihrem Gasversorger abgeschlossen, so dass Sie so lange dieser Vertrag läuft vor Preiserhöhungen geschützt sind. Ob dieser Schutz trotz der Energiekrise tatsächlich besteht, hat das Landgericht Düsseldorf aktuell in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss v. 26.08.22, Az. 12 O 247/22).
Trotz Preisgarantie – Gasversorger wollte Gaspreis erhöhen
Im entschiedenen Fall ging es um eine Klage der Verbraucherzentrale gegen den NRW Gas-Anbieter Extra Energie. Der Versorger hatte seinen Kunden eine Preiserhöhung angekündigt, die er mit den stark gestiegenen Einkaufskosten für Gas begründet. Allerdings beinhalteten die Verträge einiger Kunden eine eingeschränkte Preisgarantie. Diese vertragliche Preisgarantie erlaubte dem Versorger Preiserhöhungen nur, um gestiegene Abgaben, Steuern oder Umlagen an die Kunden weiterzugeben. Eine Preiserhöhung wegen einer verteuerten Gasbeschaffung war dagegen ausgeschlossen. Dabei hatte der Versorger wohl nicht damit gerechnet, dass eine Gaskrise des aktuellen Ausmaßes mit extrem hohen Preissteigerungen auftreten könnte.
Der Gasversorger war der Ansicht, dieser außergewöhnliche Preisanstieg stelle eine Störung der Geschäftsgrundlage dar. Liegt eine solche Störung tatsächlich vor, erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Anpassung von Verträgen – auch zwischen Gasversorgern und Endverbrauchern. Das Landgericht Düsseldorf hatte nun im Eilverfahren über die Erhöhung des Gaspreises zu entscheiden.
Gericht entschied: Preisgarantie muss eingehalten werden
Das Landgericht entschied zugunsten der Verbraucher. Es untersagte dem Versorger per einstweilige Verfügung die Gaspreise der Kunden, deren Verträge eine Preisgarantie enthielten, zu erhöhen. Der Gasversorger muss diese Kunden auch weiterhin zu den vereinbarten Gaspreisen beliefern.
Fazit: Auch wenn das Urteil ein erster Grund zur Freude für Sie ist, wenn Sie einen Gaslieferungsvertrag mit einer Preisgarantie abgeschlossen haben, so besteht dennoch eine gewisse Unsicherheit. Denn das Hauptsacheverfahren, in dem die endgültige Entscheidung getroffen wird, steht noch aus. Dennoch zeigt das Urteil, dass es gegebenenfalls lohnenswert für Sie ist, sich zu wehren, wenn Ihr Gasanbieter trotz einer vereinbarten Preisgarantie die Gaspreise erhöhen will. Daher sollten Sie einer solchen Forderung Ihres Gaslieferanten unbedingt schriftlich widersprechen, um Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Preiserhöhungen später noch abwehren zu können.
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