Ein fremdes Antennenkabel in Ihrem Keller – müssen Sie das hinnehmen?
Wenn Sie in einer kleinen älteren Wohnungseigentumsanlage wohnen, werden Sie das vielleicht kennen: Nach und nach versucht man die Anlage moderner zu machen, aber noch längst nicht alle Arbeiten werden nach heutigem Standard durchgeführt. Vor allem im Kellerbereich älterer Häuser schaut man da nicht allzu genau hin. Und so kann es durchaus schonmal passieren, dass Antennenkabel oder Rohre durch den in Ihrem Sondereigentum stehenden Keller verlaufen. Für Sie stellt sich dann die Frage inwieweit Sie das zu dulden haben. Hierzu hat das Amtsgericht Bottrop in einem aktuellen Urteil Stellung genommen (Urteil v. 13.10.22, Az. 20 C 22/22).
Fremde Antennenkabel liefen durch Sondereigentums-Keller
Im entschiedenen Fall ging es um einen Streit innerhalb einer kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft. Konkret ging es um 2 Antennenkabel. Diese verliefen durch den im Sondereigentum stehenden Kellerraum eines Eigentümerehepaars, versorgten aber einen anderen Eigentümer mit Fernsehempfang.
Die Eigentümer des Kellers störten sich an den über Putz verlaufenden Kabeln, die gut zu sehen waren. Sie forderten den Eigentümer, der durch die Kabel mit Fernsehempfang versorgt wurde, auf, diese aus ihrem Keller zu entfernen. Da der Eigentümer dieser Aufforderung nicht nachkam, legten die Kellereigentümer selbst Hand an. Sie zerschnitten die Kabel kurzerhand. Der Eigentümer, der durch die Antennenkabel mit Fernsehempfang versorgt worden war, verlangte nun im Klageweg, den Rückbau des Kabels.
Kabel versorgten mit Informationen und waren daher zu dulden
Die Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts waren die Antennenkabel nötig, damit der klagende Eigentümer in den Genuss seines Grundrechts auf Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes komme. Die Störung der Kellereigentümer durch das über Putz verlegte Kabel sah das Gericht dagegen nur als “bagatellartig” an. Daher mussten die Eigentümer des Kellers die Kabelverbindung wieder herstellen.
Fazit: Sie sehen, geht es um Fernsehempfang werden die Grundrechte relevant. In diesem Fall können Sie nichts dagegen unternehmen, wenn fremde Kabel durch Ihren Keller laufen. Diese vergleichsweise geringe Störung haben Sie dann hinzunehmen.
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