Betriebskostenabrechnung für Vermieter: So vermeiden Sie Streitigkeiten
Die Betriebskostenabrechnung ist für Vermieter oft eine heikle Angelegenheit. Fehlerhafte Abrechnungen können schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Mietern führen und unnötige Kosten verursachen.
Und auch, wenn Sie wegen Mängeln auf Teilen der Betriebskosten sitzenbleiben, frisst das schnell Ihre Rendite auf und bremst den Cashflow aus. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung kennen.
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihren Mietern eine jährliche Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen. Diese Abrechnung muss alle Kosten für Wasser, Heizung und andere Nebenkosten enthalten, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Die Betriebskosten müssen nach Verbrauch oder anderen geeigneten Maßstäben auf die Mieter umgelegt werden.
Damit die Betriebskostenabrechnung korrekt und transparent ist, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
- Zum einen müssen alle Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden sollen, im Mietvertrag aufgeführt sein.
- Zum anderen dürfen nur tatsächlich angefallene Kosten abgerechnet werden. Eine Schätzung der Kosten ist in der Regel nicht zulässig.
- Zudem können Sie nur regelmäßig anfallende Kosten abrechnen. So zählt etwa die Wartung von Rauchwarnmeldern zu den möglichen Betriebskosten, nicht aber deren Anschaffung und Einbau.
- Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Sie dazu, die Betriebskosten für Ihre Mieter nicht überteuert und angemessen zu gestalten.
- Wichtig ist auch, dass Sie die Betriebskostenabrechnung fristgerecht erstellen und versenden.
Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, verlieren sie unter Umständen den Anspruch auf die Nachzahlung der Betriebskosten.
Betriebskosten 2023 – PDF hier kostenlos herunterladen!
Folgende Kosten kommen als Betriebskosten in Betracht:
- Wasser- und Abwasserkosten
- Kosten der zentralen Heizungsanlage (inklusive Wartung und Reparatur)
- Warmwasserkosten
- Kosten der Müllabfuhr
- Kosten der Gebäudereinigung
- Kosten der Gartenpflege
- Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Bereiche (z.B. Treppenhausbeleuchtung)
- Versicherungskosten (z.B. Haftpflicht- und Feuerversicherung)
- Schornsteinfegergebühren
- Hausmeisterkosten
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten automatisch als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Vereinbarung im Mietvertrag oder die Angemessenheit der Kosten.
Wenn ein Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung hat, hat er das Recht, diese zu überprüfen. Sie sind dann verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und auf Fragen zu antworten. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie daher eine transparente und verständliche Betriebskostenabrechnung erstellen.
Betriebskosten 2023 – PDF hier kostenlos herunterladen!

Neueste Kommentare