Steuer sparen als Vermieter: Die Vor- und Nachteile der Umsatzsteueroptierung
Die Umsatzsteueroptierung für Vermieter ist für viele private Investoren ein Buch mit 7 Siegeln. Worum geht es dabei und welche Vor- und Nachteile hat diese Option für Sie?
Was ist die Umsatzsteueroptierung für Vermieter? Grundsätzlich gilt für Vermieter in Deutschland, dass Sie keine Umsatzsteuer auf ihre Mieteinnahmen erheben müssen. Allerdings haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich für die Umsatzsteueroptierung zu entscheiden – das bedeutet, dass Sie Umsatzsteuer auf Ihre Mieteinnahmen erheben und gleichzeitig Vorsteuer aus Ihren Ausgaben abziehen können.
Wann kann ich für Umsatzsteuer optieren?
Das geht, wenn Sie Ihre Immobilie an einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vermieten.
Welche Vorteile bietet die Umsatzsteueroptierung?
Der größte Vorteil der Umsatzsteueroptierung ist, dass Sie die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben abziehen können. Das bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer, die sie für ihre Einkäufe und Investitionen zahlen, als Vorsteuer geltend machen können und somit Ihre Steuerlast reduzieren können.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie auch die Möglichkeit haben, ihre Immobilie vorsteuerabzugsfähig zu erwerben – also beim Kauf der Immobilie die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und somit Ihre Kosten reduzieren können.
Zudem kann die Umsatzsteueroptierung auch für Ihre Mieter vorteilhaft sein. Diese können die Umsatzsteuer, die sie für die Miete zahlen, ebenfalls als Vorsteuer abziehen und somit ihre Steuerlast reduzieren.
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Welche Nachteile gibt es bei der Umsatzsteueroptierung für Vermieter?
Der größte Nachteil ist der administrative Aufwand, der damit verbunden ist. Vermieter, die sich für die Umsatzsteueroptierung entscheiden, müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben und auch ihre Umsatzsteuerjahreserklärung erstellen. Zudem müssen sie ihre Ausgaben und Einnahmen sorgfältig dokumentieren und aufzeichnen.
Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Das bedeutet, dass Sie einen höheren finanziellen Aufwand haben und auch ein höheres Risiko tragen, falls es zu Zahlungsausfällen bei ihren Mietern kommt.
Rechenbeispiel zur Einsparung mit Umsatzsteueroptierung:
Angenommen, Sie haben eine vermietete Immobilie und Ihre jährlichen Einnahmen aus der Vermietung betragen 60.000 Euro. Sie haben auch Ausgaben in Höhe von 20.000 Euro im Jahr, auf die Sie Umsatzsteuer zahlen.
Ohne Umsatzsteueroptierung zahlen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Mieteinnahmen, aber Sie können auch keine Vorsteuer aus Ihren Ausgaben abziehen. Mit Umsatzsteueroptierung erheben Sie 19% Umsatzsteuer auf Ihre Mieteinnahmen, was 11.400 Euro entspricht. Gleichzeitig können Sie jedoch auch die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben abziehen, was in diesem Fall 3.800 Euro entspricht (20.000 Euro x 19%). Das bedeutet, dass Sie nur noch 7.600 Euro an Umsatzsteuer zahlen müssen (11.400 Euro – 3.800 Euro).
Insgesamt haben Sie durch die Umsatzsteueroptierung also eine Ersparnis von 3.800 Euro (11.400 Euro – 7.600 Euro) erzielt.
Natürlich hängt die tatsächliche Einsparung von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Mieteinnahmen und Ausgaben, aber dieses Beispiel gibt Ihnen eine Vorstellung davon, wie die Umsatzsteueroptierung funktioniert und wie sie Vermietern helfen kann, Steuern zu sparen.
Fazit: Die Umsatzsteueroptierung kann vorteilhaft sein, wenn Sie eine hohe Investitionstätigkeit haben. Allerdings entsteht dabei eben auch ein administrativer Mehraufwand.
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