Mietspiegel: Zuschlag für Einfamilienhäuser auch bei Doppelhaushälften

Soweit ein Mietspiegel für Einfamilienhäuser ein Zuschlag vorsieht, gilt dies auch für Doppelhaushälften. Dies hat das Amtsgericht Hanau im Juli 2023 per Urteil entschieden.
Ein Mieter und sein Vermieter stritten darüber, wie die vom Mieter angemietete Doppelhaushälfte anlässlich einer Mieterhöhung im Mietspiegel zu bewerten sei. Der örtliche Mietspiegel sah für Einfamilienhäuser einen Zuschlag von 25 % vor. Der Vermieter war der Ansicht, dass dies auch für die Doppelhaushälfte gilt. Da der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmte, reichte der Vermieter eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung gegen den Mieter ein.
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Mit Erfolg! Das AG Hanau entschied zu Gunsten des Vermieters. Der Zuschlag von 25 % für die Doppelhaushälfte war gerechtfertigt. Denn eine Doppelhaushälfte sei, so das Gericht, wie ein Einfamilienhaus im Mietspiegel anzusetzen.
Das gelte ungeachtet der Tatsache, dass eine Doppelhaushälfte nicht wie ein Einfamilienhauses frei stehe. Denn sonst würden auch nicht freistehende Einfamilienhäuser nicht durch einen Mietspiegel erfasst. Zudem sei eine Doppelhaushälfte gegenüber einer Mietwohnung in einem Mietshaus höher zu bewerten (AG Hanau, Urteil v. 07.07.23, Az. 34 C 126/22 (14).
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