Achtung, wichtige Fristen: So geht es nach der Mieterhöhung für Sie weiter

Wenn Sie ein Mieterhöhungsverlangen an Ihre Mieter senden, ist es entscheidend, die folgenden drei Fristen im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass der Mieter die erhöhte Miete rechtzeitig zahlt.
- Überlegungsfrist: Der Mieter hat nach Erhalt der Mieterhöhungserklärung eine Überlegungsfrist von 2 Monaten. Diese beginnt am ersten Tag des auf den Zugang der Mieterhöhung folgenden Monats. Der Mieter hat somit mindestens 2 volle Kalendermonate Zeit, um über die Zustimmung zur Mieterhöhung nachzudenken. Zum Beispiel, wenn die Mieterhöhung am 18.10.2023 zuging, endet die Überlegungsfrist am 31.12.2023.
- Zahlungsfrist: Mit dem Ablauf der Überlegungsfrist schuldet der Mieter die Zustimmung zur erhöhten Miete und die entsprechende Zahlung. Im obigen Fall müsste der Mieter aufgrund seiner rechtzeitigen Zustimmung die erhöhte Miete bis zum 3. Werktag im Januar 2024 zahlen.
- Klagefrist: Falls der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt, können Sie ihn frühestens nach Ablauf der Überlegungsfrist verklagen, und dies maximal 3 Monate lang. Verpassen Sie diese Frist, wird die Mieterhöhungserklärung hinfällig, und es bleibt bei der bisherigen Miete.
Empfehlung für Immobilieninvestoren: Präzise Einhaltung der gesetzten Fristen ist entscheidend, um eine erfolgreiche Mieterhöhung zu gewährleisten. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Sie sich bewusst, dass die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung bindend ist und auch nachträglich nicht widerrufen werden kann, selbst nicht bei elektronischer Zustimmung.
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