Klagefrist im Blick: Die Bedeutung korrekter Adressierung im Immobilienrecht
Seit der Einführung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes ist es nunmehr zwingend erforderlich, dass ein Eigentümerbeschluss nur noch durch Klage gegen die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) angefochten werden kann. Doch was passiert, wenn die Klageschrift versehentlich den falschen Anspruchsgegner nennt und die Klagefrist bereits verstrichen ist?
Der Bundesgerichtshof hat hierzu in einem Urteil vom 13.01.2023 (Az. V ZR 43/22) eine klare Position bezogen. Ein WEG-Mitglied, das mit den auf der Eigentümerversammlung gefassten Mehrheitsbeschlüssen nicht einverstanden war, beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage. Die Klageschrift ging fristgerecht beim zuständigen Amtsgericht ein, richtete sich jedoch an die übrigen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft.
Auf den Hinweis des Gerichts erfolgte eine Änderung durch den Anwalt in Abstimmung mit den klagenden Eigentümern. Die Bezeichnung der gegnerischen Partei wurde von “Mitglieder der Eigentümergemeinschaft” zu “Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit Ausnahme der Kläger” geändert. Allerdings erfolgte diese Korrektur erst nach Ablauf der Klagefrist, in der mündlichen Verhandlung gaben die Kläger an, dass die Klage ohne Ausnahme gegen die GdWE gerichtet sei.
Das Gericht entschied, die Klage sei nicht rechtzeitig eingereicht worden und wies sie wegen Fristversäumnis ab. Die bezeichnete Partei sei auch in der korrigierten Version schlichtweg falsch gewesen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass eine Anfechtungsklage stets gegen die gesamte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtet sein müsse. Auch wenn bei der Bezeichnung der Prozessparteien ein gewisser Interpretationsspielraum bestehe, gab es hier keinen Zweifel daran, dass weder die ursprüngliche Klage noch die erste Korrektur gegen die richtige Partei gerichtet waren. Somit war der Anspruch verjährt, und die Anfechtung blieb wirkungslos.
Empfehlung für Immobilieninvestoren: Achten Sie darauf, dass Klagen korrekt adressiert sind, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
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