Extra-Rendite mit möblierter Vermietung: Was Sie als privater Vermieter beachten müssen

Möblierte Wohnungen oder Ferienwohnungen sind vielerorts beliebt. Für den Mieter ist es bequem, sich nicht um die Einrichtung der Wohnung kümmern zu müssen. Und Sie als Vermieter können zusätzliches Geld verdienen. Dazu ist es aber wichtig, einige Eckdaten zu kennen.
Als möbliert gilt eine Wohnung dann, wenn die wesentlichen Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stehen. Dies sind typischerweise:
- Küche
- Tisch und Stühle
- Wohnzimmerschrank, Sofa und Sessel
- Bett und Kleiderschrank
- Schränke und Kommoden
- Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Trockner
Natürlich gehören auch Beleuchtungselemente, Teller, Besteck, Teppiche und Vorhänge mitunter dazu. Es steht Ihnen frei, noch weiteren Service wie WLAN, Parkplatz und die erste Kühlschrankfüllung anzubieten.
So setzen Sie die Einrichtung von der Steuer ab
Die Einrichtungsgegenstände können Sie nach den allgemeinen Regeln von der Steuer absetzen.
- Einbauküche: Die Kosten müssen Sie über 10 Jahre verteilen.
- Sonstige Möbel: Absetzen über 10 Jahre, wenn sie über 800 € netto (952 € brutto) kosten.
- Niedrigere Anschaffungskosten: Direkter Abzug möglich.
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Möblierungszuschlag – wie viel ist erlaubt?
Durch die Möblierung steigern Sie Ihre Einnahmen, auch wenn normalerweise die Mietpreisbremse gilt und Sie die Höchstmiete laut Mietspiegel eigentlich schon erreicht haben. Als Vermieter legen Sie einfach die Anschaffung und Abnutzung der Möbel auf den Mieter um.
In der Praxis verlangen Vermieter oft einen enormen Aufschlag – und das ist auch erlaubt. So finden sich Mietangebote von 1.100 € pro Monat für ein 30 m²-Appartement, das unmöbliert vermutlich nur 360 € pro Monat gekostet hätte. Das heißt, die Höhe der Miete und der Aufschläge ist mitunter rein durch die Nachfrage gesteuert.
Faustregel: Der Möblierungszuschlag liegt durchschnittlich bei 10% bis 20% der Kaltmiete. In Ballungsgebieten oder bei hochwertiger Ausstattung kann er aber auch deutlich höher sein.
Wichtig: Der Möblierungszuschlag muss angemessen sein und in einem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Einrichtung stehen.
Weitere Tipps für die möblierte Vermietung:
- Erstellen Sie eine detaillierte Auflistung aller Einrichtungsgegenstände.
- Vereinbaren Sie im Mietvertrag einen separaten Mietpreis für die Möbel.
- Machen Sie Fotos von der Wohnung und der Einrichtung.
- Lassen Sie sich die Wohnung bei Auszug vom Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben.
Fazit:
Die möblierte Vermietung kann eine gute Möglichkeit sein, um als privater Vermieter zusätzliche Rendite zu erzielen. Wichtig ist es jedoch, einige wichtige Punkte zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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