Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur einmal möglich

Wenn für Vermieter die Betriebskosten steigen, kann gemäß § 560 Abs. 4 BGB eine Anpassung der vom Mieter zu entrichtenden Betriebskostenvorauszahlungen erfolgen. Dies ist aber anlässlich einer Betriebskostenabrechnung nur einmal möglich, stellte das Amtsgericht Köln im Dezember 2023 klar.
Im vom AG Köln entschiedenen Rechtsstreit stritten ein Vermieter und sein Mieter über eine vom Vermieter geforderte Erhöhung der Betriebskosten. Der Vermieter hatte im April 2022 über gestiegene Heiz- und Betriebskosten abgerechnet. Ab Juni 2022 sollte der Mieter deshalb höhere Vorauszahlungen auf die Betriebskosten leisten. Hiermit war der Mieter einverstanden. Im November 2022 forderte der Vermieter jedoch zusätzlich eine weitere Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Heizkosten. Der Vermieter begründete die Erhöhung mit der Steigerung der Energiepreise wegen des Krieges in der Ukraine. Der Mieter war jedoch mit der weiteren Erhöhung seiner Vorauszahlungen nicht einverstanden. Der Vermieter reichte deshalb eine Klage ein.
Wohnraum-Mietvertrag – Jetzt hier kostenlose Vorlage sichern!
Ohne Erfolg! Das AG Köln entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Mieters. Die weitere Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen war nicht von § 560 Abs. 4 BGB gedeckt. Denn nach einer Betriebskostenabrechnung kann eine Anpassung der zukünftigen Vorauszahlungen nur einmal erfolgen. Von diesem Recht hatte der Vermieter aber bereits im April 2022 Gebrauch gemacht. Nur ausnahmsweise ist eine nachträgliche weitere Anpassung entsprechend § 313 BGB möglich, wenn die ausschlaggebenden Umstände zum Zeitpunkt der ersten Anpassung noch unbekannt waren. Im vom AG Köln entschiedenen Rechtsstreit erfolgte aber die erste Erhöhung der Vorauszahlungen bereits zu einem Zeitpunkt als wegen des Krieges in der Ukraine die Energiepreise schon erheblich angestiegen waren. Die Umstände hatten sich seitdem nicht wesentlich geändert (AG Köln, Urteil v. 11.12.23, Az. 203 C 73/23).
Wohnraum-Mietvertrag – Jetzt hier kostenlose Vorlage sichern!
Neueste Kommentare