LG Berlin contra BGH – Mietminderung wegen Abriss- und Neubauarbeiten

Dass Landgericht Berlin urteilte im Dezember 2023 über eine Mietminderung wegen einer Baustelle abweichend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH).
Ein Mieter hatte wegen Abriss- und Neubauarbeiten an einem Nachbargebäude eine Mietminderung gegenüber seinem Vermieter geltend gemacht. Denn durch Abriss und Kernsanierung des benachbarten Vorderhauses mit Tiefgarage entstanden erhebliche Bauimmissionen. Der Vermieter akzeptierte die Mietminderung nicht und reichte Klage ein.
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Das LG Berlin entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Mieters. Das Gericht folgte in diesem Rechtsstreit nicht der Rechtsprechung des BGH. Nach dem BGH ist die Rechtmäßigkeit einer Mietminderung davon abhängig, dass der Vermieter erfolgreich Abwehr- oder Entschädigungsansprüche wegen der Beeinträchtigungen durch die Baustelle geltend machen könnte (BGH, Beschluss vom 24.06.15, Az. XII ZR 78/14). Das LG Berlin war in diesem Rechtsstreit aber der Ansicht, dass ein Vermieter auch ohne ausdrückliche vertragliche Abrede eine zeitgemäße und nicht gesundheitsschädliche Mietwohnung schuldet. Dieses Vertragsziel wird bei erheblichen Bauimmissionen jedoch nicht erreicht, so dass die Miete entsprechend zu mindern ist (LG Berlin, Urteil v. 05.12.23, Az. 67 S 178/23).
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