Tischtennis-Spielen auf dem benachbarten Spielplatz – müssen Sie das dulden?
Wenn sich neben Ihrer Wohnanlage ein Spielplatz befindet, wird er vor allem in der warmen Jahreszeit stark frequentiert sein. Vor allem in der Ferienzeit werden Sie dann von morgens bis abends das Lachen, Rufen und Schreien der Kinder hören. Befindet sich auf dem Spielplatz eine Tischtennisplatte kommt auch noch das typische Pingpong-Geräusch der Tischtennisbälle hinzu. Das Verwaltungsgericht Trier hat darüber entschieden, ob Sie gegen diese zusätzliche Lärmquelle etwas unternehmen können (Urteil v. 24.07.23, Az. 9 K 1721/23).
Tischtennisplatte wurde auch außerhalb der Ruhezeiten genutzt
Im entschiedenen Fall ging es um einen neben einem Einfamilienhaus gelegenen, von der Gemeinde betriebenen Kinderspielplatz. An dem Platz befindet sich ein Schild, wonach Kinder unter 14 Jahren den Platz zwischen 8 und 20 Uhr zum Spielen nutzen dürfen. Im Februar 2023 ergänzte die Gemeinde das Angebot auf dem Spielplatz um eine Tischtennisplatte.
Die Eigentümerin des Einfamilienhauses fühlte sich durch den von der Tischtennisplatte ausgehenden Lärm gestört. Zum einen würde Platte auch außerhalb der erlaubten Zeiten genutzt, zum anderen würde sie auch von Jugendlichen und Erwachsenen genutzt. Die Eigentümerin verklagte die Gemeinde mit dem Ziel, die Tischtennisplatte zu entfernen oder zumindest deren Nutzung zeitlich einzuschränken.
Das Wohnungsübergabe-Protokoll für Vermieter – Jetzt kostenlos herunterladen!
Lärm vom Spielplatz ist sozialadäquat
Die Klage hatte keinen Erfolg, die Gemeinde musste die Tischtennisplatte nicht entfernen. Von Kinderspielplätzen ausgehende Geräuscheinwirkungen sind durch das Gesetz privilegiert und daher normalerweise keine relevante Störung im Sinne des Immissionsschutzrechts.
Das Gericht sah keinen Grund, von diesem Regelfall abzuweichen. Das Spielen der Kinder auf einem Spielplatz ist typischerweise mit einer deutlich wahrnehmbaren Geräuschkulisse verbunden, die als sozialadäquat hinzunehmen ist. Die Spielgeräusche beim Tischtennis mitsamt der Anfeuerungsrufe umstehender Kinder heben sich davon nicht entscheidend ab. Auch aus der Benutzung der Tischtennisplatte über die vorgesehenen Nutzungszeit hinaus ergibt sich nichts anderes. Die Nutzung der Tischtennisplatte außerhalb der Öffnungszeiten des Spielplatzes oder von Personen über 14 Jahre ist zwar missbräuchlich. Das ist aber nicht der Gemeinde anzulasten. Die Störung der Nachbarn durch diese missbräuchliche Nutzung ist daher nicht durch Entfernen der Tischtennisplatte zu beseitigen, sondern durch polizeiliche bzw. ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Fazit: Auch wenn es nervig ist, Sie können nicht verlangen, dass eine Tischtennisplatte von einem Spielplatz in der Nachbarschaft entfernt wird. Das gilt selbst dann, wenn diese außerhalb der Öffnungszeiten genutzt wird.
Das Wohnungsübergabe-Protokoll für Vermieter – Jetzt kostenlos herunterladen!

Neueste Kommentare