Achtung: Die Unterteilung einer Eigentumseinheit kann die Stimmrechte vermehren
Wenn Sie berechtigt sind, Ihre Wohneigentumseinheit auszubauen, beispielsweise das Dachgeschoss oder einen Souterrainbereich zu Wohnzwecken umzubauen, kann es durchaus sein, dass Sie diesen neuen Wohnraum für sich selbst nutzen wollen. Geht es aber um die Begründung neuen Wohnungseigentums,...
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