200 Dübellöcher und kein Schadensersatz
Dass trotz 200 Dübellöchern in einer 8-Zimmerwohnung dem betroffenen Vermieter kein Schadensersatzanspruch zusteht, stellte das Amtsgericht Paderborn im Januar 2023 per Urteil klar. Denn nach Ansicht des AG Paderborn lag keine vertragswidrige Nutzung der Mieträume durch den Mieter...
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