Nachträgliche Einigung über Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform
Wenn ein Vermieter und sein Mieter eine Änderung der Höhe der mietvertraglich vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen vereinbaren, bedarf diese neue Vereinbarung der Schriftform gemäß § 550 BGB. Dies stellte das Oberlandesgericht Dresden per Urteil im Januar 2023 klar. Ein Vermieter...
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