Anmietkosten für Rauchwarnmelder können nicht auf Mieter umgelegt werden
Die Anmietkosten für Rauchwarnmelder können nicht auf Mieter umgelegt werden. Denn hierbei handelt es sich um verdeckte Anschaffungskosten, stellte das Amtsgericht Gelsenkirchen im November 2021 klar. Ein Vermieter und sein Mieter stritten sich über die Rechtmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung....
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare