Geringe Betriebskostennachforderung rechtfertigt keine Erhöhung der Vorauszahlungen
Dass eine geringe Betriebskostennachforderung keine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen rechtfertigt, stellte das Amtsgericht Hamburg per Urteil im Juni 2022 klar. Mieter und Vermieter können allerdings ein beiderseitiges Anpassungsrecht der Betriebskostenvorauszahlungen durch zugangsbedürftige Erklärung vereinbaren. Ein Vermieter und sein...
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