Kosten der Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten umlegbar
Dass die Kosten für die Anmietung eines Rauchmelders nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, stellte das Landgericht Berlin im April 2021 klar. Wartungskosten hingegen können auf Mieter umgelegt werden. Der Fall Ein Mieter und sein...
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