Betriebskostenabrechnung: Kostenposition „Allgemeinstrom“ ist formell unwirksam
Das Amtsgericht Hamburg entschied im Dezember 2022 per Urteil, dass eine Kostenposition „Allgemeinstrom“ in einer Betriebskostenabrechnung formell unwirksam ist, da es sich hierbei um eine unzulässige Mischposition handelt. Im vom AG Hamburg entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Vermieter seinen...
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