Mietkosten von Rauchwarnmeldern sind keine umlagefähigen Betriebskosten
Dass die Mietkosten von Rauchwarnmeldern keine umlagefähigen Betriebskosten sind, stellte das Landgericht Düsseldorf im April 2020 per Urteil klar. Der Fall Ein Vermieter hatte in der letzten Betriebskostenabrechnung die Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder auf seinen Mieter...
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