BGH: Kosten für Fällen eines Baumes müssen Mieter tragen
Wenn ein Vermieter einen morschen Baum fällen lässt, kann er die Kosten grundsätzlich auf seine Mieter umlegen. Voraussetzung ist, dass die „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“ laut Betriebskostenverordnung auch solche Arbeiten umfasst und die Beseitigung des Baumes nicht...
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