Vermieter wegen Abriss eines denkmalgeschützten Wohnhauses zu hoher Geldstrafe verurteilt
Für den illegalen Abriss eines denkmalgeschützten Wohnhauses (Münchner Uhrmacherhäusl) wurde der Eigentümer und Vermieter wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 530 €, insgesamt also 132.500 €, verurteilt. Laden Sie sich...
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