Versammlung ohne Eigentümer in der Coronazeit – sind die Beschlüsse nichtig?
In der Coronazeit haben bestimmt auch in Ihrer Gemeinschaft Eigentümerversammlungen ohne persönliche Teilnahme der Eigentümer abgehalten worden. Der BGH hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob die auf einer solchen Ein-Mann-Versammlung gefassten Beschlüsse wirksam sind (Urteil v. 08.03.24,...
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