Unzuständiger Eigentümer lädt zur Eigentümerversammlung ein – dagegen kann nur Ihre Gemeinschaft vorgehen
Wenn es in Ihrer Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter und auch keinen Verwaltungsbeirat gibt, wird es schwierig, eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Denn ein einzelner Eigentümer Ihrer Gemeinschaft ist dazu ohne weiteres nicht berechtigt. Er benötigt dazu die Ermächtigung durch einen gemeinschaftlichen...
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