Beschluss über Dämmung der Fassade muss sorgfältig geplant werden
Vor einem Beschluss über die Dämmung der Fassade in einer Wohneigentumsanlage muss ein Sanierungskonzept erstellt werden. Das stellte das Amtsgericht Charlottenburg im August 2016 klar. Darin müssen auch vorhandene Balkone berücksichtigt werden. Wenn es sich bei einem Beschluss...
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