Kategorie: Freizeit & Garten

Grillen höchstens vier Mal im Monat erlaubt

Wegen Belästigung von Nachbarn durch Gerüche und Rauch ist Grillen höchstens vier Mal im Monat zulässig. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen, insbesondere am Wochenende oder an Feiertagen, ist Grillen – auch mit einem Elektrogrill – nur an einem Tag...

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Hilfe, wie oft darf mein Nachbar denn grillen?

Die Tage werden wärmer, das Leben findet wieder mehr draußen statt und auch Sie genießen bestimmt die eine oder andere schöne Stunde auf Ihrem Balkon oder der Terrasse. Allerdings kann es diese Zeit durch Rauch und Essensgerüche beeinträchtigt...

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Grenzhecken dürfen höchstens 2 m hoch sein

Das Amtsgericht München verurteilte im April 2020 einen Grundstückseigentümer, seine beiden Kirschlorbeerhecken an der Grenze zum Grundstück des Nachbarn auf eine Höhe von zwei Metern zurückzuschneiden. Kostenloser Download „Der große Mietspiegel für Vermieter 2020“ als PDF. Gleich hier...

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