Grillen höchstens vier Mal im Monat erlaubt
Wegen Belästigung von Nachbarn durch Gerüche und Rauch ist Grillen höchstens vier Mal im Monat zulässig. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen, insbesondere am Wochenende oder an Feiertagen, ist Grillen – auch mit einem Elektrogrill – nur an einem Tag...
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