Informationserlangung: Einsicht in die Verwaltungsunterlagen geht Ihrem Auskunftsanspruch vor
Auch wenn Sie die Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums normalerweise in die Hände Ihres Verwalters legen, ist Ihre Gemeinschaft dafür verantwortlich. Daher ist es durchaus nachvollziehbar, wenn Sie sich von Zeit zu Zeit darüber informieren wollen, ob die Verwaltung Ihres...
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