Kategorie: Hausgeldzahlungen

Hausgeldzahlungen können nur durch Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden

Hausgeldzahlungen können nur durch Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden

Ausstehende Hausgeldzahlungen können nur durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2017. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie diesen Anspruch nicht durchsetzen. Ein Wohnungseigentümer schuldete seiner Eigentümergemeinschaft ausweislich per Beschluss genehmigter Wirtschaftspläne und...

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