Kategorie: Kaution

Offene Kautionszahlung ist Kündigungsgrund

Wenn ein Mieter die geschuldete Mietkaution in Höhe eines Betrags von mindestens zwei Monatsmieten nicht erbracht hat, ist sein Vermieter zur fristlosen Kündigung gemäß §§ 543, 569 Abs. 2 a BGB berechtigt. Dies bestätigte zuletzt das Amtsgericht Duisburg...

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