Mieterhöhung mittels eines Gutachtens – Grundlagen des Gutachtens müssen nicht mitgeteilt werden
Wenn Sie als Vermieter eine Mieterhöhung mit einem Gutachten begründen wollen, ist es ausreichend wenn das Gutachten Angaben enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird. Denn Ihr Mieter muss die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung anhand der mitgeteilten Tatsachen...
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