Mieterhöhungserklärung muss Gesamtkosten nicht nach einzelnen Gewerken aufschlüsseln
Eine Mieterhöhungserklärung ist nicht rechtswidrig und unwirksam, wenn ein Vermieter die für verschiedene Modernisierungsmaßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten in der Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung nicht nach den einzelnen angefallenen Gewerken aufgeschlüsselt oder anderweitig untergliedert hat. Dies stellte der...
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