Staffelmiete: Nach einmaliger Rüge kann Mieter Rückzahlung von Miete verlangen
Macht ein Mieter eine Rüge gemäß§ 556g Abs. 2 BGB geltend, kann er Rückzahlung von zu viel gezahlter Staffelmiete verlangen. Eine einmalige Rüge wirkt auch in der folgenden Mietstaffel fort und muss nicht vom Mieter wiederholt werden. Dies...
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