Zahlung gewerblicher Miete während Lockdown – nun entscheidet der BGH
Das Oberlandesgericht Dresden hat über die Verpflichtung eines Mieters von Gewerberäumen zur Zahlung der Miete nach einer behördlich angeordneten Schließung während der Corona-Pandemie entschieden, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage des Mietvertrags i.S.v. § 313 Abs. 1 BGB vorliegt....
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