Kategorie: Räumung

Behinderung von 30% begründet keine besonderen Härte

Eine Behinderung von 30% kann nicht als Begründung einer besonderen Härte gegenüber einer fristlosen Kündigung dienen, entschied das Amtsgericht Hannover im Mai 2020. Der Fall Ein Mieter und sein Vermieter stritten vor dem AG Hannover über die Rechtmäßigkeit...

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