Störung Ihres Sondernutzungsrechts – dagegen können Sie immer noch vorgehen!
Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Miteigentümer baut im gemeinschaftlichen Garten einfach einen Grillplatz oder eine Gartenhütte. Selbst wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder sich gar gestört fühlen, können Sie dagegen nicht mehr im Alleingang vorgehen. Klagen...
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