Sonderumlage – so genau muss Ihr Verwalter die Anteile angeben
Wenn Sie und Ihre Mieteigentümer eine Sonderumlage beschließen, sind dort in der Regel die Beträge, die Sie und Ihre Miteigentümer zu zahlen haben, ausgewiesen. Doch was ist, wenn der Beschluss die Anteile der einzelnen Eigentümer nicht betragsmäßig benennt?...
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