Wohnen im Teileigentum – ausnahmsweise kann es möglich sein!
Teileigentumseinheiten, das wissen Sie, sind Einheiten einer Wohnungseigentumsanlage, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. Gehören zu Ihrem Eigentum also beispielsweise Räumlichkeiten im Souterrain, die nach Ihrer Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dienen, dürfen Sie dort ein Gewerbe betreiben oder...
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