Trotz COVID-19-Gesetz: Keine rückwirkende Erlangung der Verwalterstellung
Bestimmt wissen Sie, dass das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVMD) vorsieht, dass der zuletzt bestellte Verwalter solange im Amt bleibt, bis eine neue Bestellung erfolgt ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass Ihre Eigentümergemeinschaft plötzlich ohne...
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare